Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 09.10.2001, Az.: BVerwG 2WD 10/01
Voraussetzungen fr das Vorliegen eines Dienstvergehens eines Soldaten; Pflicht des Soldaten zur Frsorge, Kameradschaft und zu achtungswrdigem und vertrauenswrdigem Verhalten im Dienst und auerhalb dienstlicher Unterknfte ; Homosexuelle Annherung, Zudringlichkeit und Bettigung als ehrverletzende Behandlung von Kameraden; Strung des Zusammenhalts der Truppe durch sexuelle Beziehungen zwischen mnnlichen und/oder weiblichen Soldaten; Notwendigkeit der Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhltnis
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 09.10.2001
- Aktenzeichen
- BVerwG 2WD 10/01
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2001, 28683
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- Art.1 Abs.1GG
- 6SG
- 10 Abs.3SG
- 12 S.1 u. 2SG
- 17 Abs.2 S.1 u. 2SG
- 57 Abs.1 S.1WDO
- 58 Abs.1WDO
- 58 Abs.2WDO
- 1 Abs.1BeschftigtenschutzG
- 1 Abs.2 Nr.4BeschftigtenschutzG
- 1VorgVO
Fundstellen
- BVerwGE 115, 174 - 178
- NJW 2002, 1514-1515 (Volltext mit amtl. LS)
- NVwZ 2002, 1249 (amtl. Leitsatz)
- NZWehrR 2002, 79-81
- ZBR 2003, 170-172 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
- 1.
Sexuelle Beziehungen zwischen mnnlichen und/oder weiblichen Soldaten mit all ihren emotionalen Implikationen knnen innerhalb der Bundeswehr nicht toleriert werden, da der Zusammenhalt der Truppe dadurch empfindlich gestrt werden knnte.
- 2.
Im Hinblick auf die durch das am 01.08.2001 in Kraft getretene Gesetz ber die eingetragene Lebenspartnerschaft vom 16.02.2001genderte Rechtslage sowie die gewandelten gesellschaftlichen Anschauungen kann es keinen Unterschied machen, ob es sich um hetero- oder homosexuell bedingtes Fehlverhalten oder um persnlichkeitsbedingte Neigungssexualitt handelt; insoweit wird an der bisherigen Rechtsprechung des Senats nicht mehr festgehalten.