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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 29.05.2001, Az.: BVerwG 5 B 43.00; 5 C 25.01

Zulässigkeit der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache i.R.d. Regelung des § 93b Abs. 1 Satz 4 BSHG bzgl. dessen prozessualer Abwicklung von Pflegesatzstreitigkeiten

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
29.05.2001
Aktenzeichen
BVerwG 5 B 43.00; 5 C 25.01
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2001, 32223
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover - 06.05.1999 - AZ: 9 A 616/97
OVG Niedersachsen - 30.11.1999 - AZ: 4 L 3515/99
nachfolgend
BVerwG - 28.02.2002 - AZ: BVerwG 5 C 25.01

In der Verwaltungsstreitsache
...
hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 29. Mai 2001
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Säcker und
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Pietzner und Dr. Rothkegel
beschlossen:

Tenor:

Die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 30. November 1999, berichtigt durch Beschluss vom 1. März 2000, wird aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

Gründe

1

Die Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. November 1999, berichtigt durch Beschluss vom 1. März 2000, ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Im Revisionsverfahren kann geklärt werden, ob die am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Regelung des § 93 b Abs. 1 Satz 4 BSHG auch vor diesem Zeitpunkt eingeleitete Gerichtsverfahren erfasst und - bejahendenfalls - welche Auswirkungen sie auf die prozessuale Abwicklung von Pflegesatzstreitigkeiten hat.

2

Rechtsmittelbelehrung:

3

Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 25.01 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.

Dr. Säcker
Prof. Dr. Pietzner
Dr. Rothkegel