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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 20.11.2000, Az.: BVerwG 5 B 65/00

Zulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückweisenden Beschluss; Maßgebliche Frist für die Erhebung einer Gegenvorstellung; Verfristung einer Gegenvorstellung trotz fehlender Belehrung über die Frist; Sinn und Zweck einer Gegenvorstellung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
20.11.2000
Aktenzeichen
BVerwG 5 B 65/00
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2000, 30774
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DVBl 2001, 917-918 (Volltext mit amtl. LS)
  • DÖV 2001, 789-790 (amtl. Leitsatz)
  • FamRZ 2001, 995 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 2001, 1294-1295 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 2001, 673 (amtl. Leitsatz)
  • SGb 2001, 502
  • ZfSH/SGB 2001, 242-243

Amtlicher Leitsatz

Gegenvorstellungen gegen einen eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluss des BVerwG, dessen Statthaftigkeit der Senat offen lässt, können jedenfalls nur innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG erhoben werden.