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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 05.11.1997, Az.: BVerwG 11 A 54/96

Planfeststellungsbehörde; Planfeststellungsbeschluß; Landwirtschaftlicher Betrieb; Bedrohung der Existenz; Ausgleich; Enteignungsverfahren

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
05.11.1997
Aktenzeichen
BVerwG 11 A 54/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1997, 12255
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DVBl 1998, 356 (amtl. Leitsatz)
  • DÖV 1998, 395 (amtl. Leitsatz)
  • NuR 1998, 604 (Volltext mit amtl. LS)
  • UPR 1998, 149-150

Amtlicher Leitsatz

Entscheidet die Planfeststellungsbehörde mit dem Erlaß des Planfeststellungsbeschlusses, daß die bei der Realisierung des Projekts eintretende Bedrohung der Existenz eines landwirtschaftlichen Betriebes unvermeidlich und wegen vorrangiger anderer Interessen hinzunehmen ist, so kann die Regelung eines Ausgleichs für diesen Eingriff - insbesondere auch in bezug auf die Frage, ob eine Entschädigung in Land oder Geld zu erfolgen hat - einem sich anschließenden Enteignungsverfahren überlassen bleiben.