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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 06.12.1996, Az.: BVerwG 7 C 9/96

Enteignung von Grundstücken; Überführung in Volkseigentum; Besatzungshoheit

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
06.12.1996
Aktenzeichen
BVerwG 7 C 9/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 12594
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Leipzig 30.03.1995 3 K 117/94 (ZOV 1995, 487-489)

Fundstelle

  • ZIP 1997, 254-257 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Enteignung eines in Sachsen gelegenen Grundstücks, auf das erstmals nach Gründung der DDR am 7.10.1949 in der Weise tatsächlich zugegriffen wurde, dass es unter Bezugnahme auf die Verordnung des sogenannten demokratischen Magistrats von Groß-Berlin zur Überführung von Konzernen und sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen vom 10.5.1949 in Volkseigentum umgeschrieben wurde, beruht nicht auf besatzungshoheitlicher Grundlage i. S. von § 1 VIII lit. a VermG.