Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 27.11.1996, Az.: BVerwG 11 A 100/95
Fachplanungsrecht; Vorhabenträger; Planungsbetroffene; Klagerecht; Durchfahrtshöhe einer Bahnüberführung; Plangenehmigung; Landwirtschaftlicher Betrieb; Verpachtete Betriebsgebäude
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 27.11.1996
- Aktenzeichen
- BVerwG 11 A 100/95
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 12917
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NVwZ 1997, 994-997 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Grundsätze von Treu und Glauben im Verhältnis von Vorhabenträger und Planungsbetroffenen im Fachplanungsrecht dem Klagerecht eines Planungsbetroffenen gegen die Zulassung des Vorhabens entgegenstehen können.
2. Bei der Reduzierung der Durchfahrtshöhe einer Bahnüberführung durch Plangenehmigung kann das wirtschaftliche Interesse des Verpächters benachbarter, an einen landwirtschaftlichen Betrieb verpachteter Betriebsgebäude an der Beibehaltung der die Erwerbschancen dieses Betriebes fördernden bisherigen Durchfahrtshöhe als privater Belang in die durch § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG gebotene Abwägung einzustellen sein.