Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 27.09.1996, Az.: BVerwG 9 B 426.96
Gewährung von Familienasyl für ein nach der Asylantragstellung des Vaters in Deutschland geborenes Kind
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 27.09.1996
- Aktenzeichen
- BVerwG 9 B 426.96
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1996, 22727
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Stade - 09.02.1996 - AZ: 3 A 1679/95
- OVG Niedersachsen - 17.05.1996 - AZ: 3 L 1618/96
- nachfolgend
- BVerwG - 13.05.1997 - AZ: BVerwG 9 C 35.96
Rechtsgrundlagen
In der Verwaltungsstreitsache hat
der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 27. September 1996
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Seebass und
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dawin und Hund
beschlossen:
Tenor:
Die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 17. Mai 1996 wird aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen.
Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.
Gründe
Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Der Rechtsstreit kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit geben, die auch vom Berufungsgericht als in der Rechtsprechung umstritten bezeichnete Frage zu entscheiden, ob die Gewährung von Familienasyl für ein nach der Asylantragstellung des Vaters, aber noch vor dessen Anerkennung als asylberechtigt in Deutschland geborenes Kind nach § 26 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 AsylVfG voraussetzt, daß der Antrag auf Familienasyl für das Kind unverzüglich nach dessen Geburt gestellt worden ist.
Dawin
Hund