Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 30.01.1996, Az.: BVerwG 1 WB 46/95
Wehrrecht; Sonderurlaub; Verlängerung; Existenzgrundlage; Ehefrau; Wichtiger Grund
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 30.01.1996
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 WB 46/95
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 12970
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
- WehrR
Fundstellen
- DÖV 1996, 565-567 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1997, 1457 (amtl. Leitsatz)
- NVwZ 1997, 71-72 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Das Interesse eines Soldaten, die Existenzgrundlage seiner erkrankten Ehefrau zu erhalten, stellt grundsätzlich keinen die Gewährung eines längeren Sonderurlaubs rechtfertigenden wichtigen Grund dar.
2. Bei Anträgen auf Verlängerung eines Sonderurlaubs unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge kann sich, auch wenn der ursprüngliche wichtige Grund ohne Änderung der tatsächlichen Verhältnisse fortdauert, die Abwägung zugunsten die dienstlichen Interessen verändern.