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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 21.12.1995, Az.: BVerwG 3 C 24/94

Heilpraktiker; Erlaubniserteilung; Überprüfung; Absehen von der Überprüfung; Amtsarzt; Beurteilungsspielraum

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
21.12.1995
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 24/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 13687
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Köln 25.05.1994 - 9 K 1248/93

Fundstellen

  • BVerwGE 100, 221 - 230
  • DVBl 1996, 811-814 (Volltext mit amtl. LS)
  • DÖV 1996, 963-965 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1997, 179-181 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Im Regelfall besteht für die untere Verwaltungsbehörde kein Anlaß, von einer schriftlichen oder mündlichen Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten eines Heilpraktikeranwärters abzusehen.

2. Dem Amtsarzt steht bei der Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten eines Heilpraktikeranwärters nach § 2 I lit. 1 der 1. DVO-HPG i. d. F. der 2. DVO-HPG kein gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.