Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 21.11.1995, Az.: BVerwG 1 WB 53/95
Fortsetzungsfeststellung; Soldat; Vertrauensperson; Beteiligung; Feststellungsinteresse
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 21.11.1995
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 WB 53/95
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 13684
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerwGE 103, 278 - 280
- NVwZ 1996, 1219 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Die bloße Absicht, sich bei einer anderen Organisationseinheit zur Wahl als Vertrauensperson bewerben zu wollen, begründet das berechtigte Interesse an einer Fortsetzungsfeststellung über den Umfang der Rechte als Vertrauensperson nicht.
2. Mit der endgültigen Auflösung einer Einheit oder anderer in § 2 I Soldatenbeteiligungsgesetz genannter Bereiche endet das Amt der für den jeweiligen Bereich gewählten Vertrauenspersonen.