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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 26.09.1995, Az.: BVerwG 6 P 18/93

Lehrkräfte der Berliner Schulen; Umsetzung der Arbeitszeitverkürzung; Streichung von Ermäßigungsstunden; Kürzung der Anrechnungsstunden; Hebung der Arbeitsleistung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
26.09.1995
Aktenzeichen
BVerwG 6 P 18/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 13776
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OVG Berlin 27.01.1993 - PV Bln 6.91

Fundstellen

  • DÖV 1996, 709 (amtl. Leitsatz)
  • ZTR 1996, 286 (amtl. Leitsatz)
  • ZfPR 1996, 55-58 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die bei der Umsetzung der Arbeitszeitverkürzung für Lehrkräfte der Berliner Schulen vorgenommene Streichung von Ermäßigungsstunden für Klassenleiter und die Kürzung der Anrechnungsstunden um eine wöchentliche Unterrichtsstunde für Schulleiter und andere Funktionsträger sind keine "Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung" im Sinne des § 85 Abs. 2 Nr. 2 BlnPersVG (= § 76 Abs. 2 Nr. 5 BPersVG).