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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 28.08.1995, Az.: BVerwG 3 B 7/95

Berufung; Beschluß; Anhörung; Mündliche Verhandlung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
28.08.1995
Aktenzeichen
BVerwG 3 B 7/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 13824
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Karlsruhe 09.03.1992 - 12 K 10353/91
VGH Mannheim 27.10.1994 - 9 S 1102/92

Fundstelle

  • NVwZ-RR 1996, 477-478 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Hat sich der Berufungskläger auf die Anhörungsmitteilung hin, es sei beabsichtigt, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, in der darauhin vorgelegten Berufungsbegründung weder gegen diese Absicht gewandt noch im Verhältnis zum erstinstanzlichen Verfahren sachlich Neues vorgetragen oder Beweisanträge gestellt, so bedarf es keiner zweiten Anhörungsmitteilung, um ohne mündliche Verhandlung entscheiden zu können.