Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 02.05.1995, Az.: BVerwG 7 B 270/94

Abfallrecht; Abfallentsorgungsanlagen; Verhütung von Gemeinwohlbeeinträchtigungen; Nachsorgemaßnahmen; Erzwungene Stillegungen

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
02.05.1995
Aktenzeichen
BVerwG 7 B 270/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 13371
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VGH München 12.08.1994 - 20 B 93.1524
VG München 09.03.1993 - M 16 K 91.2442

Fundstellen

  • DVBl 1996, 38-40 (Volltext mit amtl. LS)
  • DÖV 1995, 1054 (amtl. Leitsatz)
  • NJ 1995, 672 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ-RR 1995, 498-499 (Volltext mit amtl. LS)
  • NuR 1995, 536-537 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Bei bevorstehender Stillegung einer Anlage können Vorkehrungen auch für die Zeit vor der Betriebseinstellung verlangt werden, wenn dies zur Verhütung von Gemeinwohlbeeinträchtigungen in der Nachbetriebsphase erforderlich ist (Pegel zur Grundwasserbeobachtung).

2. § 10 II AbfG erfaßt auch rechtswidrig errichtete und betriebene Anlagen und gilt auch für erzwungene Stillegungen.

3. § 10 II AbfG enthält eine umfassende Ermächtigung, für stillzulegende oder stillgelegte Abfallentsorgungsanlagen alle im Interesse einer gemeinwohlverträglichen Abfallentsorgung gebotenen Nachsorgemaßnahmen anzuordnen.