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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 27.04.1995, Az.: BVerwG 3 C 23/93

Medizinstudium; Examen im Ausland; Anspruch auf Approbation

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
27.04.1995
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 23/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 13789
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG München 16.03.1993 - M 16 K 92.3847

Fundstellen

  • BVerwGE 98, 180 - 187
  • DVBl 1995, 1098 (amtl. Leitsatz)
  • DÖV 1996, 754 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1995, 2426-2427 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1995, 1098 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Es bleibt offen, ob nach endgültigem Scheitern in der Ärztlichen Prüfung ein im Ausland neu begonnenes und erfolgreich abgeschlossenes vollständiges Medizinstudium einen Anspruch auf Approbation nach § 3 II 1 Nr. 1 BÄO begründet. Jedenfalls ist im Rahmen des Gleichwertigkeitsvergleichs bezüglich der Studiendauer das im Geltungsbereich der Bundesärzteordnung durchlaufende Medizinstudium nicht berücksichtigungsfähig.

2. § 3 II 1 Nr. 1 BÄO verlangt nicht, daß der Antragsteller ausschließlich außerhalb des Geltungsbereich der Bundesärzteordnung seine medizinische Ausbildung absolviert hat.