Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 15.02.1995, Az.: BVerwG 1 B 19/95
Unselbständige leitende Beschäftigung; Teilbereich; Revision; Uneingeschränkte Gewerbeuntersagung; Verstoß gegen Art. 12 GG
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 15.02.1995
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 B 19/95
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1995, 13544
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- OVG Niedersachsen - 7 L 5122/93
Rechtsgrundlagen
Redaktioneller Leitsatz
Hat der Kläger im Verwaltungs- bzw. verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht zu erkennen gegeben, daß er eine unselbständige leitende Beschäftigung in einem Teilbereich ansteuert, so muß in der Revision nicht geklärt werden, ob in der uneingeschränkten Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs.1 S. 2 GewO ein möglicher Verstoß gegen Art. 12 GG vorliegt.