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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 15.02.1995, Az.: BVerwG 1 B 19/95

Unselbständige leitende Beschäftigung; Teilbereich; Revision; Uneingeschränkte Gewerbeuntersagung; Verstoß gegen Art. 12 GG

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
15.02.1995
Aktenzeichen
BVerwG 1 B 19/95
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1995, 13544
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OVG Niedersachsen - 7 L 5122/93

Redaktioneller Leitsatz

Hat der Kläger im Verwaltungs- bzw. verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht zu erkennen gegeben, daß er eine unselbständige leitende Beschäftigung in einem Teilbereich ansteuert, so muß in der Revision nicht geklärt werden, ob in der uneingeschränkten Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs.1 S. 2 GewO ein möglicher Verstoß gegen Art. 12 GG vorliegt.