Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 09.01.1995, Az.: BVerwG 1 B 231/94

Gestaltungsfreiheit des Landesgesetzgebers; Beobachtung politischer Parteien; Bundesrechtskonforme Auslegung der landesrechtlichen Eingriffsermächtigung; Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerungsantrag; Anspruch auf rechtliches Gehör

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
09.01.1995
Aktenzeichen
BVerwG 1 B 231/94
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1995, 30559
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OVG Niedersachsen - 13 L 105/94

Redaktioneller Leitsatz

Leitsatz der Redaktion:

1) Die folgenden Fragen sind durch Auslegung von Landesrecht zu klären:

a) Ob und in welchem Umfang sind die Grenzen der Gestaltungsfreiheit dem Landesgesetzgeber bei der Bestimmung der Voraussetzungen für die Beobachtung politischer Parteien mit nachrichtendienstlichen Mitteln gesetzt.

b) Ist die landesrechtliche Eingriffsermächtigung bundesrechtskonform bei Nichtbeachtung dieser Grenzen auszulegen.

Eine Revision gemäß § 137 Abs.1 VwGO vor dem Bundesverwaltungsgericht ist daher nicht möglich.

2) Das Berufungsgericht verletzt den Anspruch des Berufungsführers auf rechtliches Gehör, wenn es nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist in der Sache zulasten des Berufungsführeres entscheidet, ohne über den gestellten Antrag auf Fristverlängerung zu bescheiden.