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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 03.11.1994, Az.: BVerwG 3 C 32/93

Vermögensrecht; Schadensfeststellungen

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
03.11.1994
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 32/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13241
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Schleswig 09.03.1993 - 7 A 50/89

Fundstelle

  • VIZ 1995, 582

Amtlicher Leitsatz

Seit der Aufhebung des BFG mit Wirkung vom 31.7.1992 erfolgt der Ausgleich des Teilungsunrechts grundsätzlich nicht mehr nach dem Lastenausgleichsrecht, sondern nach dem VermG. Nach der Übergangsvorschrift des Art. 3 a Nr. 2 KGUG gilt dies nicht für Schadensfeststellungen, die vor dem genannten Zeitpunkt beantragt worden sind. Insoweit läßt sich auch aus § 6 BFG eine Subsidiarität des BFG gegenüber dem VermG nicht herleiten.