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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 31.10.1994, Az.: BVerwG 11 AV 1/94

Örtliche Zuständigkeit; Bindungswirkung; Klageabweisung mangels Klagebefugnis

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
31.10.1994
Aktenzeichen
BVerwG 11 AV 1/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13722
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Berlin 17.05.1993 - 11 A 440.92
OVG Berlin 10.08.1994 - 1 B 55.93

Fundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 300-301 (Volltext mit amtl. LS)
  • SGb 1995, 443 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Das Berufungsgericht hat bei der Überprüfung eines erstinstanzlichen Urteils, das nach dem Inkrafttreten des 4. VwGO-ÄndG ergangen ist, von einer in dem Urteil ausdrücklich oder stillschweigend bejahten örtlichen Zuständigkeit oder stillschweigend bejahten örtlichen Zuständigkeit des betreffenden VG ohne weiteres auszugehen. Hat das VG die Klage mangels Klagebefugnis als unzulässig abgewiesen, so muß es seine örtliche Zuständigkeit angenommen haben.