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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 13.10.1994, Az.: BVerwG 3 C 26/92

Betrieb nach Gemeinschaftsrecht; Landwirtschaftliche Betriebe; Einheitliche Betriebsführung; Aufteilung der Referenzmengen; Milcherzeugungsflächen des Gesamtbetriebes; Anlieferungs-Referenzmenge

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
13.10.1994
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 26/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13371
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Oldenburg (Oldenburg) 20.04.1989 - 2 A 113/87
OVG Lüneburg 14.05.1992 - 3 L 126/89

Fundstelle

  • Buchholz 451.512 MGVO Nr 101

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Betrieb im Sinne des Gemeinschaftsrechts liegt auch vor, wenn zwei ursprünglich selbständige, 50 km weit auseinanderliegende landwirtschaftliche Betriebe durch eine einheitliche Betriebsführung zusammengefaßt werden.

2. Bei der Aufteilung der Referenzmengen auf die Milcherzeugungsflächen des Gesamtbetriebes ist die Erhöhung der Anlieferungs-Referenzmenge durch die Anerkennung einer besonderen Situation nach § 6 Abs. 4 MGV zu berücksichtigen.