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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 07.09.1994, Az.: BVerwG 2 WD 15/94

Disziplinarvorgesetzter; Diebstahl bei Untergebenen; Dienstentfernung; Verminderte Schuldfähigkeit; Dienstgradherabsetzung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
07.09.1994
Aktenzeichen
BVerwG 2 WD 15/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13279
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
TDiG Nord Münster 08.12.1993 - N 11 VL 21/93

Fundstelle

  • NZWehrr 1995, 77

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Disziplinarvorgesetzter, der Untergebene bestiehlt, hat die Entfernung aus dem Dienst verwirkt.

2. Käme wegen verminderter Schuldfähigkeit von der Zumessung her an sich noch eine Dienstgradherabsetzung in den Mannschaftsstand in Betracht, kann ein Offizier gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 WDO dennoch nicht im Dienst verbleiben.