Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 17.12.1993, Az.: BVerwG 1 B 177/93
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Säumnis ; Ausländer; Vorwerfbarkeit; Sprachschwierigkeiten; Bescheid; Unverständlichkeit; Sorgfaltspflicht
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 17.12.1993
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 B 177/93
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1993, 13140
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- OVG Nordrhein-Westfalen - 17 A 2472/92
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- InfAuslR 1994, 128-129 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1) Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beurteilt sich bei Säumigkeit eines Ausländers nach seiner Vorwerfbarkeit der Fristversämnis, wobei seine Sprachschwierigkeiten zu berücksichtigen sind. (Beschluß vom 14. April 1978: BVerwG 1 B 113/78, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 37).
2) Die Unverständlichkeit eines Bescheides mit Rechtsmittelbelehrung für einen Ausländer führt, bei Erfassung der Bedeutung über das Vorliegen eines amtlichen Schriftstückes mit dem Inhalt einer belastenden Entscheidung, im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht dazu, sich innerhalb einer angemessenen Frist Klarheit über den genauen Inhalt zu verschaffen.