Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 12.11.1993, Az.: BVerwG 6 P 8/92
Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren; Zustimmungsverweigerung; Einführung eines Dienstplanes; Arbeitszeit; Anrechnung von Wegezeiten; Nebenarbeitszeiten
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 12.11.1993
- Aktenzeichen
- BVerwG 6 P 8/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 13067
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Stuttgart 14.11.1990 - PVS 40/89
- VGH Mannheim 26.11.1991 - 15 S 898/91
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DokBer B 1994, 48
- ZTR 1994, 258 (Volltext mit amtl. LS)
- ZfPR 1994, 54-56 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. In einem personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren, in dem um die Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung zur Einführung eines Dienstplanes gestritten wird, die allein damit begründet worden ist, daß die bisherige Anrechnung von Wegezeiten auf die Arbeitszeit trotz Vorliegens der dafür in einer ministeriellen Verfügung geregelten Voraussetzungen nicht mehr berücksichtigt worden ist, entfällt das Feststellungsinteresse, wenn mit der späteren Aufhebung der ministeriellen Verfügung die Voraussetzungen für jegliche Anrechnung der in Rede stehenden Wegezeiten weggefallen sind.
2. Wegezeiten auf dem Weg zur Arbeitsstelle bis zum rechtmäßig und rechtsverbindlich festgelegten Ort des Dienstbeginns oder auf dem Heimweg von dort sind nicht als Arbeitszeiten oder als Nebenarbeitszeiten zu bewerten. Dienstpläne, die bewirken, daß eine Anrechnung derartiger Wegezeiten entfällt und statt dessen in dieser Zeit Arbeiten zu verrichten sind, stellen keine Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung im Sinne von § 76 Abs. 2 Nr. 5 BPersVG dar.