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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 11.11.1993, Az.: BVerwG 3 C 45/91

Heilpraktiker; Untersagung; Heilmagnetisieren

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
11.11.1993
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 45/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 13048
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VGH Mannheim 09.07.1991 - 9 S 961/90 (MedR 1992, 54)

Fundstellen

  • BVerwGE 94, 269 - 279
  • NJW 1994, 3024-3027 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1995, 56 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Für den Erlaß eines Verwaltungsaktes, mit dem die Ausübung der Heilkunde ohne Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz untersagt wird, fehlt es im Heilpraktikergesetz an der erforderlichen gesetzlichen Grundlage.

2. Wer berufs- oder gewerbsmäßig Menschen von körperlichen Beschwerden durch sogenanntes Heilmagnetisieren zu befreien sucht, indem er durch Muten mit einer Wünschelrute am unbekleideten Patienten feststellt, ob dieser "von Erdstrahlen befallen" sei, sodann die nach seiner Meinung befallenen Körperteile mit einer Flüssigkeit bestreicht und mit seinen Händen in geringem Abstand darüberfährt, um dadurch schädliche "Erdstrahlen zu entziehen", übt Heilkunde i. S. des Heilpraktikersetzes aus.