Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 21.09.1993, Az.: BVerwG 1 WB 16/93
Soldat; Begünstigende Versetzung; Widerruf vor Vollzug; Wegfall des Dienstpostens
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 21.09.1993
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 WB 16/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 13204
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NZWehrr 1994, 23
Amtlicher Leitsatz
1. Wird eine aus der Sicht eines Soldaten begünstigende Versetzung vor ihrem Vollzug widerrufen, ficht der Soldat den Widerruf an und führt später der Wegfall des Dienstpostens zur Erledigung des Anfechtungsbegehrens, dann wird der Anfechtungsantrag nicht unzulässig, sondern unbegründet.
2. Eine verfügte Versetzung ist keine Zusage, auf dem entsprechenden Dienstposten tatsächlich verwendet zu werden. Die Versetzung kann widerrufen werden, wenn dienstliche Gründe dies rechtfertigen. Der Wegfall des Dienstpostens binnen eines halben Jahres ist ein solcher dienstlicher Grund.
3. Daß dem Soldaten durch den Widerruf unter Umständen ein Schaden entsteht, steht dem Widerruf nicht entgegen.