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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 21.09.1993, Az.: BVerwG 1 WB 16/93

Soldat; Begünstigende Versetzung; Widerruf vor Vollzug; Wegfall des Dienstpostens

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
21.09.1993
Aktenzeichen
BVerwG 1 WB 16/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 13204
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NZWehrr 1994, 23

Amtlicher Leitsatz

1. Wird eine aus der Sicht eines Soldaten begünstigende Versetzung vor ihrem Vollzug widerrufen, ficht der Soldat den Widerruf an und führt später der Wegfall des Dienstpostens zur Erledigung des Anfechtungsbegehrens, dann wird der Anfechtungsantrag nicht unzulässig, sondern unbegründet.

2. Eine verfügte Versetzung ist keine Zusage, auf dem entsprechenden Dienstposten tatsächlich verwendet zu werden. Die Versetzung kann widerrufen werden, wenn dienstliche Gründe dies rechtfertigen. Der Wegfall des Dienstpostens binnen eines halben Jahres ist ein solcher dienstlicher Grund.

3. Daß dem Soldaten durch den Widerruf unter Umständen ein Schaden entsteht, steht dem Widerruf nicht entgegen.