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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 22.10.1991, Az.: BVerwG 6 ER 502.91

Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit an einen Angestellten

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
22.10.1991
Aktenzeichen
BVerwG 6 ER 502.91
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1991, 19861
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
GmS - OGB 4/91

Fundstellen

  • PersR 1992, 104
  • ZfPR 1992, 176 (amtl. Leitsatz)

Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat
am 22. Oktober 1991
durch
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Nettesheim, Ernst, Dr. Seibert, Albers und Dr. Vogelgesang
beschlossen:

Tenor:

Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hält nicht an der vom 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem Beschluß vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 8.75 - (BVerwGE 54, 92) vertretenen Rechtsauffassung fest, daß die vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit an einen Angestellten nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt; er schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts in dem Vorlegungsbeschluß vom 18. Juni 1991 - 1 ABR 56/90 (A) - an, wonach gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG auch derartige Maßnahmen mitbestimmungspflichtig sind.

Nettesheim
Ernst
Dr. Seibert
Albers
Dr. Vogelgesang