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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 19.09.1991, Az.: BVerwG 3 C 32/89

Baugenehmigungsbehörde; Berücksichtigungsfähige Bauunterlagen; Kuhplätze; Planungsabsicht; Milcherzeuger; Baugenehmigung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
19.09.1991
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 32/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 12671
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VGH München 25.10.1988 - 9 B 88.00268
VG Ansbach 11.11.1987 - AN 13 K 85 A 739

Fundstelle

  • RdL 1992, 19

Amtlicher Leitsatz

1. Berücksichtigungsfähig sind nach § 6 Abs. 4 MGV nur Unterlagen, die der Baugenehmigungsbehörde vorgelegen haben.

2. Auf die Zahl der tatsächlich errichteten Kuhplätze kommt es nicht an, wenn sich aus den Bauunterlagen eine andere Planungsabsicht ergibt. Dies gilt auch dann, wenn der Milcherzeuger aus baurechtlicher Sicht von den Festlegungen in der Baugenehmigung ohne Unterrichtung der Baubehörde abweichen und die Zahl der Kuhplätze erhöhen durfte.