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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 12.07.1991, Az.: BVerwG 7 B 17/91

Immissionsschutz; Öffentliche Fernwärmeversorgung; Holzbefeuerte Kachelöfen; Luftreinhaltung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
12.07.1991
Aktenzeichen
BVerwG 7 B 17/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 12543
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VGH München 25.07.1990 - 4 B 87.2754
üVG München 10.07.1990 - M 10 K 86.04999

Fundstelle

  • NVwZ-RR 1992, 37-39 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Hat eine Gemeinde durch Satzung für ein Wohngebiet aus Gründen des Immissionsschutzes den Zwang zur Benutzung der öffentlichen Fernwärmeversorgung angeordnet, ohne in der Satzung eine Ausnahme für den Betrieb von holzbefeuerten Kachelöfen vorzusehen, so kann eine solche Ausnahme auch nicht aufgrund der verbraucherschutzrechtlichen Bestimmung des § 3 Satz 3 AVBFernwärmeV beansprucht werden, wenn durch die Zulassung des Betriebs der Öfen das mit der Anordnung des Benutzungszwangs verfolgte Ziel der Luftreinhaltung vereitelt werden würde.