Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 12.07.1991, Az.: BVerwG 7 B 17/91
Immissionsschutz; Öffentliche Fernwärmeversorgung; Holzbefeuerte Kachelöfen; Luftreinhaltung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 12.07.1991
- Aktenzeichen
- BVerwG 7 B 17/91
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 12543
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VGH München 25.07.1990 - 4 B 87.2754
- üVG München 10.07.1990 - M 10 K 86.04999
Fundstelle
- NVwZ-RR 1992, 37-39 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Hat eine Gemeinde durch Satzung für ein Wohngebiet aus Gründen des Immissionsschutzes den Zwang zur Benutzung der öffentlichen Fernwärmeversorgung angeordnet, ohne in der Satzung eine Ausnahme für den Betrieb von holzbefeuerten Kachelöfen vorzusehen, so kann eine solche Ausnahme auch nicht aufgrund der verbraucherschutzrechtlichen Bestimmung des § 3 Satz 3 AVBFernwärmeV beansprucht werden, wenn durch die Zulassung des Betriebs der Öfen das mit der Anordnung des Benutzungszwangs verfolgte Ziel der Luftreinhaltung vereitelt werden würde.