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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 10.04.1991, Az.: BVerwG 1 WB 100/90

Soldat; Ablösung vom Dienstposten; Nichteignung; Versetzung; Dienstpostenwechsel; Kommandierung; Menschenführung; Verwendung als Kompaniechef; Verwendung als Disziplinarvorgesetzter

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
10.04.1991
Aktenzeichen
BVerwG 1 WB 100/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 12506
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • DokBer B 1992, 85

Amtlicher Leitsatz

1. Der Bundesminister der Verteidigung ist gehalten, bei Verwendungsentscheidungen die Verfahrensvorschriften der "Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten" einzuhalten.

2. Deutliche, in der Beurteilung durch Vergabe des Ausprägungsgrades "U" festgestellte Schwächen auf dem Gebiet der Menschenführung rechtfertigen die Verneinung der Eignung eines Offiziers für eine Verwendung als Kompaniechef/Disziplinarvorgesetzter und gegebenenfalls dessen Ablösung aus einer entsprechenden Verwendung.