Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 10.04.1991, Az.: BVerwG 1 WB 100/90
Soldat; Ablösung vom Dienstposten; Nichteignung; Versetzung; Dienstpostenwechsel; Kommandierung; Menschenführung; Verwendung als Kompaniechef; Verwendung als Disziplinarvorgesetzter
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 10.04.1991
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 WB 100/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 12506
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DokBer B 1992, 85
Amtlicher Leitsatz
1. Der Bundesminister der Verteidigung ist gehalten, bei Verwendungsentscheidungen die Verfahrensvorschriften der "Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten" einzuhalten.
2. Deutliche, in der Beurteilung durch Vergabe des Ausprägungsgrades "U" festgestellte Schwächen auf dem Gebiet der Menschenführung rechtfertigen die Verneinung der Eignung eines Offiziers für eine Verwendung als Kompaniechef/Disziplinarvorgesetzter und gegebenenfalls dessen Ablösung aus einer entsprechenden Verwendung.