Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 28.02.1991, Az.: BVerwG 7 B 22/91
Bestandsschutz; Verhältnismäßigkeit; Gestattungspflichtige Gewässerbenutzng; Anlagengenehmigung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 28.02.1991
- Aktenzeichen
- BVerwG 7 B 22/91
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 12801
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- OVG Koblenz 06.09.1990 - 1 A 66/88
Fundstellen
- NVwZ-RR 1991, 461 (Volltext mit amtl. LS)
- NuR 1993, 96 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist nicht verletzt, wenn ein Bestandsschutz für eine gestattungspflichtige, aber (noch) nicht genehmigte Gewässerbenutzung und für die dazu ohne Genehmigung errichtete Anlage (Fischteich) wegen der formellen Rechtswidrigkeit verneint wird; davon unabhängig ist zu prüfen, ob eine nachträgliche Legalisierung möglich ist.