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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 10.07.1990, Az.: BVerwG 2 WD 42/89

Wehrrecht; Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Entfernung aus dem Dienstverhältnis; Aberkennung des Ruhegehalts

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
10.07.1990
Aktenzeichen
BVerwG 2 WD 42/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 12409
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
TDiG Nord Münster 04.07.1989 - N 6 VL/6/8 9

Fundstellen

  • BVerwGE 86, 301
  • BVerwGE 86, 300 - 305
  • NVwZ-RR 1991, 205 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Bei einschlägiger und erheblicher Vorbelastung kann auch ein unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst nach Abbruch der Fachausbildung zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis oder der Aberkennung des Ruhegehalts führen.