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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 13.03.1990, Az.: BVerwG 7 B 172/89

Berufsbildungsgesetz; Abschlußprüfungen; Überregional erstellte Prüfungsaufgaben; Prüfungsausschuß

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
13.03.1990
Aktenzeichen
BVerwG 7 B 172/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 12442
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Münster 24.09.1986 - 1 K 2059/85
OVG Nordrhein-Westfalen - 01.09.1989 - AZ: 15 A 2584/86

Fundstellen

  • DVBl 1990, 938-939 (Volltext mit amtl. LS)
  • DÖV 1991, 808 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ-RR 1990, 410-411 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Er verstößt nicht gegen Bundesrecht, wenn die Prüfungsordnung einer Industrie- und Handelskammer für die Abschlußprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen den Prüfungsausschuß verpflichtet, überregional erstellte oder ausgewählte Prüfungsaufgaben ohne Einsichtnahme und Beschlußfassung zu übernehmen, soweit diese entsprechend § 37 Abs. 2 BBiG von paritätisch zusammengesetzten Gremien erstellt oder ausgewählt worden sind.