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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 09.08.1989, Az.: BVerwG 1 WB 40/88

Freistellung vom militärischen Dienst; Ablehnung aus dienstlichen Gründen; Rechtsweg

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
09.08.1989
Aktenzeichen
BVerwG 1 WB 40/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 12365
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Wird die vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst aus anderen als dienstlichen Gründen abgelehnt, so ist für die gerichtliche Kontrolle nicht der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten, sondern zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten gegeben (im Anschluß an BVerwG NZWehrr 1989, 258).