Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 07.07.1989, Az.: BVerwG 8 C 86/87

Erschließungsaufwand; Beitragsfähigkeit; Teilanlage

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
07.07.1989
Aktenzeichen
BVerwG 8 C 86/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 12334
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 82, 215 - 224
  • DVBl 1989, 1208-1211 (Volltext mit amtl. LS)
  • DÖV 1990, 297-298 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ 1990, 78-80 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1) Die aus einer Anlegung einer Stützmauer (auf einem Straßen- oder Anliegergrundstück) für eine Anbaustraße entstandenen Kosten sind als Erschließungsaufwand i.S.d. § 128 Abs. 1 Nr. 2 BauGB beitragsfähig.

2) Die Stützmauer ist nicht als Teilanlage oder deren Bestandteil i.S.d. § 127 Abs. 3 BauGB zu qualifizieren.