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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 08.12.1988, Az.: BVerwG 3 C 87/87

Parteivernehmung; Vortragsänderung; Anhörung; Sachaufklärungspflicht; Beeidigung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
08.12.1988
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 87/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 12430
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Kassel 22.09.1986 - III/3 E 2243/83

Fundstelle

  • NVwZ 1989, 1057-1058 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Bei Änderung des Parteivortrags kann eine bloße informatorische Anhörung der Partei der Sachaufklärungspflicht nicht genügen, wenn - anders als bei einer förmlichen Parteivernehmung - der Partei die Bedenken, die gegen die Richtigkeit ihrer Behauptungen bestehen können, nicht unter Hinweis auf ihre mögliche Beeidigung vorgehalten sind.