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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 18.03.1988, Az.: BVerwG 8 C 92/87

Erschließungsbeitragsansprüche; Volle Geltendmachung; Beitragsschuldverhältnis; Sachliche Erschließungsbeitragspflicht; Begründung; Beendigung; Gemeindlicher Beitragsanspruch; Länder; Nacherhebung; Beitragsteil; Einschränkende Voraussetzungen

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
18.03.1988
Aktenzeichen
BVerwG 8 C 92/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 12598
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 79, 163 - 170
  • DVBl 1988, 899-901 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1989, 159-161 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1989, 531-534 (Urteilsbesprechung von Prof. Dr. Wilfried Erbguth)
  • NVwZ-RR 1989, 162 (amtl. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Entstandene Erschließungsbeitragsansprüche und volle Geltendmachung:

- Beitragsschuldverhältnis, das durch die sachliche Erschließungsbeitragspflicht begründet ist, erst beendet, wenn der gemeindliche Beitragsanspruch untergegangen ist;

- die Länder können nicht die Nacherhebung eines Beitragsteils, der bisher nicht geltendgemacht wurde, von einschränkende Voraussetzungen abhängig machen.