Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 10.12.1987, Az.: BVerwG 3 C 18/87
Lebensmittel; Bezeichnung; Wortzusammensetzung; Verkehrsauffassung; Deutsches Lebensmittelbuch; Mangelnde Rechtsverbindlichkeit; Verbrauchererwartung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 10.12.1987
- Aktenzeichen
- BVerwG 3 C 18/87
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 12464
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
- § 17 LMBG
Fundstelle
- Zipfel, ZLR 88, 556
Amtlicher Leitsatz
1. "Bezeichnung'' i. S. § 17 I Nr. 5 S. 1 und S. 2b LMBG ist die Benennung eines Lebensmittels, die in einem Wort oder auch in einer Wortzusammensetzung durch Art und Eigenschaften oder dasjenige zum Ausdruck bringt, was nach der Verkehrsauffassung den Wert des betreffenden Lebensmittels mit bestimmt.
2. Die im Deutschen Lebensmittelbuch niedergelegten Leitsätze sind keine Rechtsnormen und daher als solche nicht rechtsverbindlich; sie sind "Sachverständigengutachten von besonderer Qualität" und wesentliche Hilfen zur Feststellung einer bestehenden allgemeinen Verkehrsauffassung und damit auch einer Verbrauchererwartung.