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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 02.12.1987, Az.: BVerwG 2 B 91.87

Aufhebung einer Entscheidung über die Nichtzulassung einer Revision; Zulassung einer Revision

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
02.12.1987
Aktenzeichen
BVerwG 2 B 91.87
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1987, 17183
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VGH Bayern - 15.07.1987 - AZ: 3 B 86.03066

Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat
am 2. Dezember 1987
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Fischer und
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Lemhöfer und Dr. Müller
beschlossen:

Tenor:

Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 15. Juli 1987 wird aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt aus der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

Gründe

1

Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Ein künftiges Revisionsverfahren ist geeignet, zur Klärung der Rechtsfrage beizutragen, ob die Weigerung eines Bewerbers um die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare, den in Art. 66 Abs. 1 BayBG vorgeschriebenen Diensteid unter Gebrauch der Worte "ich schwöre" zu leisten, die Ablehnung seines Antrags auf Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf rechtfertigt.

Fischer
Dr. Lemhöfer
Dr. Müller