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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 07.05.1987, Az.: BVerwG 5 C 36/85

Sozialhilfe; Hilfe in besonderer Lebenslage; Unterkunft

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
07.05.1987
Aktenzeichen
BVerwG 5 C 36/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 12419
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Schleswig 05.03.1985 - 13 A 248/84

Fundstellen

  • BVerwGE 77, 232 - 237
  • NVwZ 1987, 890 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Bei der Gewährung von Hilfe in besonderer Lebenslage sind zur Beurteilung dessen, ob die Aufwendungen für die Unterkunft des Hilfesuchenden (hier: Lasten in Gestalt von Schuldzinsen) den der Besonderheit des Einzelfalls angemessenen Umfang übersteigen, die für die Bemessung von Wohngeld bestimmten tabellarischen Höchstbeträge nicht heranzuziehen.