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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 24.04.1987, Az.: BVerwG 7 C 12/85

Investitionszulagebescheinigung; Appartement-Hotel; Nebenbestimmungen

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
24.04.1987
Aktenzeichen
BVerwG 7 C 12/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 12703
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Frankfurt 26.09.1983 - II/1 E 4441/82
VGH Kassel 10.12.1984 - 8 UE 655/84

Fundstelle

  • NJW 1988, 276-277 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Frage der Zulässigkeit von Nebenbestimmungen in einer Investitionszulagenbescheinigung für den Betrieb einer Appartement-Hotelanlage, wonach die Appartements mindestens für die Dauer von 25 Jahren fremdenverkehrsgewerblich genutzt werden müßten und die Vermietung "unmittelbar durch den Bescheinigungsinhaber/Steuerpflichtige erfolgen" müsse.

2. Eine beabsichtigte "Verstetigung" des Investitionserfolges durch Nebenbestimmungen ist nur nach Maßgabe dessen möglich, was nach § 2 IV InvZulG Voraussetzung für die Rücknahme einer bereits erteilten Investitionszulagenbescheinigung ist.