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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 12.03.1987, Az.: BVerwG 3 C 16/86

Kriegsschadensrente; Überzahlung; Rückforderung; Sicherungshypothek; Zumutbarkeit

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
12.03.1987
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 16/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 12490
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ö VG Köln 30.05.1984 - 16 K 517/83

Fundstellen

  • NVwZ 1989, 143-145 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ-RR 1989, 141 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Es ist dem Empfänger überzahlter Kriegsschadensrente (Unterhaltshilfe) nach den Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts zuzumuten, die auf seinen Tod fällig gestellte Rückforderung der Überzahlung durch eine Sicherungshypothek zugunsten des Ausgleichsfonds an seinem unbelasteten und vermieteten Wohngrundstück sicherzustellen.