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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 10.02.1987, Az.: BVerwG 1 D 67/86

Rückfall in Alkoholabhängigkeit; Erneuter Dienstausfall; Dienstvergehen; Alkoholkranker Beamter; Entziehungskur; Dienstfähigkeit; Leistungsfähigkeit

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
10.02.1987
Aktenzeichen
BVerwG 1 D 67/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 12454
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
BDiG Frankfurt 20.03.1986 - VIII VL 108/85

Fundstelle

  • BVerwGE 83, 283 - 285

Amtlicher Leitsatz

1. Einem alkoholkranken Beamten kann schuldhafter Rückfall in unkontrolliertes Trinkverhalten nach erfolgreich verlaufener Entziehungskur jedenfalls dann disziplinar zur Last gelegt werden, wenn es dadurch zu abträglichen Folgen für seine Dienst- oder Leistungsfähigkeit kommt, die voraussehbar waren.

2. Das gilt unabhängig davon, ob solche Folgen für sich selbst wieder in pflichtwidrigem Verhalten bestehen oder ob der Beamte bei ihnen sogar in Erfüllung seiner beamtenrechtlichen Pflichten gehandelt hat, etwa durch sofortige Wiederaufnahme der Entwöhnungsbehandlung.