Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 10.02.1987, Az.: BVerwG 1 D 67/86
Rückfall in Alkoholabhängigkeit; Erneuter Dienstausfall; Dienstvergehen; Alkoholkranker Beamter; Entziehungskur; Dienstfähigkeit; Leistungsfähigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 10.02.1987
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 D 67/86
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 12454
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- BDiG Frankfurt 20.03.1986 - VIII VL 108/85
Rechtsgrundlagen
- § 54 S. 1 BBG
- § 54 S. 3 BBG
- § 55 S. 2 BBG
- § 77 Abs. 1 S. 1 BBG
Fundstelle
- BVerwGE 83, 283 - 285
Amtlicher Leitsatz
1. Einem alkoholkranken Beamten kann schuldhafter Rückfall in unkontrolliertes Trinkverhalten nach erfolgreich verlaufener Entziehungskur jedenfalls dann disziplinar zur Last gelegt werden, wenn es dadurch zu abträglichen Folgen für seine Dienst- oder Leistungsfähigkeit kommt, die voraussehbar waren.
2. Das gilt unabhängig davon, ob solche Folgen für sich selbst wieder in pflichtwidrigem Verhalten bestehen oder ob der Beamte bei ihnen sogar in Erfüllung seiner beamtenrechtlichen Pflichten gehandelt hat, etwa durch sofortige Wiederaufnahme der Entwöhnungsbehandlung.