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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 04.09.1986, Az.: BVerwG 1 C 19/86

Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis; Einreise ohne Visum; Sichtvermerk; Ausländer; Einreise; Fortsetzung des Aufenthalts; Visumspflicht; Glaubhaftmachung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
04.09.1986
Aktenzeichen
BVerwG 1 C 19/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 12392
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 75, 20 - 26
  • DVBl 1987, 49-50 (Volltext mit amtl. LS)
  • DÖV 1987, 110
  • NJW 1987, 597-599 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1987, 331 (amtl. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Aufenthaltserlaubnis verweigert gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 bei Einreise ohne erforderliches Visum oder im voraus zu einem anderen Zweck als vom Sichtvermerk gedeckt:

- nicht, wenn ein Ausländer sich erst nach der Einreise entschließt, den Aufenthalt mit anderem Ziel fortzusetzen, das an sich visumspflichtig ist;

- zu den Anforderungen daran, einen solchen erst nach der Einreise gefaßten Entschluß glaubhaft zu machen.