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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 22.05.1986, Az.: BVerwG 6 C 40/85

Erstattungsfähigkeit; Rechtsanwaltsgebühren; Zuziehung im Widerspruchsverfahren; Rechtsgrundlage; Kostenerstattung; Bevollmächtigter; Drittbeteiligter; Widerspruchsbehörde

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
22.05.1986
Aktenzeichen
BVerwG 6 C 40/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 12668
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1987, 1716 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ 1987, 490-491 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltsgebühren und der Auslagen eines Anwalts, der im Widerspruchsverfahren zugezogen wurde;

- ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage keine Kostenerstattung für Bevollmächtigten eines dritten Beteiligten,

- auch nicht bei Erforderlichkeitserklärung der Zuziehung eines Anwalts durch die Widerspruchsbehörde.