Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 22.05.1986, Az.: BVerwG 6 C 40/85
Erstattungsfähigkeit; Rechtsanwaltsgebühren; Zuziehung im Widerspruchsverfahren; Rechtsgrundlage; Kostenerstattung; Bevollmächtigter; Drittbeteiligter; Widerspruchsbehörde
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 22.05.1986
- Aktenzeichen
- BVerwG 6 C 40/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 12668
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NJW 1987, 1716 (amtl. Leitsatz)
- NVwZ 1987, 490-491 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltsgebühren und der Auslagen eines Anwalts, der im Widerspruchsverfahren zugezogen wurde;
- ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage keine Kostenerstattung für Bevollmächtigten eines dritten Beteiligten,
- auch nicht bei Erforderlichkeitserklärung der Zuziehung eines Anwalts durch die Widerspruchsbehörde.