Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 22.11.1985, Az.: BVerwG 4 A 1/83
Wasserstraßen; Ölverschmutzung; Beseitigungspflicht; Kostenerstattung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 22.11.1985
- Aktenzeichen
- BVerwG 4 A 1/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 12471
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DÖV 1986, 285
- NJW 1986, 2524-2525 (Volltext mit amtl. LS)
- NVwZ 1986, 913 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Die Beseitigung der Ölverschmutzung einer Bundeswasserstraße kann zu den schiffahrtspolizeilichen Aufgaben des Bundes gehören. Das Land hat einen Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Kosten, wenn es im Eilfall diese Aufgabe durch seine Bediensteten ausführt. Zum Beweis der Verursachung einer Ölverschmutzung durch die Schiffahrt.