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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 15.11.1985, Az.: BVerwG 8 C 41/84

Beitragspflicht; Tatsächlicher Anfall der Kosten; Beitragssatz; Artzuschlag; Unbeplante Gebiete; Gewerblich genutzte Grundstücke; Industriell genutzte Grundstücke

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
15.11.1985
Aktenzeichen
BVerwG 8 C 41/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12358
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BRS 43 Nr. 239
  • NVwZ 1986, 299-303 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Leitsatz zu A

Das Entstehen der Beitragspflicht bemißt sich nach Maßgabe der Kosten, die tatsächlich angefallen sind, wenn ein Beitragssatz aus Rechtsgründen unanwendbar ist.

Leitsatz zu B

Belastung mit einem Artzuschlag ist auch in unbeplanten Gebieten für tatsächlich gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke möglich.