Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 25.10.1985, Az.: BVerwG 6 C 67/84
Kriegsdienstverweigerung; Rechtsschutzinteresse; Altersgrenze
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 25.10.1985
- Aktenzeichen
- BVerwG 6 C 67/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 12531
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NVwZ 1986, 750-752 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Rechtlich geschütztes Interesse eines Wehrpflichtigen, der wegen Erreichens der Altersgrenze von 28 Jahren keinen Grundwehrdienst und keinen Dienst in der Verfügungsbereitschaft mehr zu leisten hat, an der Durchführung des Kriegsdienstverweigerungsanerkennungsverfahrens, wenn dieser jedenfalls noch zum Wehrdienst im Verteidigungsfall einberufen werden kann.