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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 25.10.1985, Az.: BVerwG 6 C 67/84

Kriegsdienstverweigerung; Rechtsschutzinteresse; Altersgrenze

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
25.10.1985
Aktenzeichen
BVerwG 6 C 67/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12531
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NVwZ 1986, 750-752 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Rechtlich geschütztes Interesse eines Wehrpflichtigen, der wegen Erreichens der Altersgrenze von 28 Jahren keinen Grundwehrdienst und keinen Dienst in der Verfügungsbereitschaft mehr zu leisten hat, an der Durchführung des Kriegsdienstverweigerungsanerkennungsverfahrens, wenn dieser jedenfalls noch zum Wehrdienst im Verteidigungsfall einberufen werden kann.