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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 12.02.1985, Az.: BVerwG 9 C 45/84

Asylrecht; Staatenloser; Politische Verfolgung; Gewöhnlicher Aufenthalt; Notlage; Einreiseverweigerung; Abschiebungsmaßnahme

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
12.02.1985
Aktenzeichen
BVerwG 9 C 45/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12290
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Ansbach 23.02.1977 - AN 12119/76

Fundstellen

  • DVBl 1985, 579-580 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1985, 589-590 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Für einen Staatenlosen besteht bei einer politischen Verfolgung durch das Land seines gewöhnlichen Aufenthaltes eine Notlage, die nach Art. 16 II 2 GG die Gewährung von Asyl gebietet.

2. Einreiseverweigerung und Abschiebungsmaßnahmen eines Staates können eine asylbegründende politische Verfolgung sein. Diese ergibt sich aber noch nicht allein aus einer diesbezüglichen Sonderbehandlung von Staatenlosen im Vergleich zu den eigenen Staatsangehörigen, sondern setzt eine gegen das Volkstum oder andere persönliche Merkmale gerichtete Motivation des Staates voraus.