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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 13.12.1984, Az.: BVerwG 7 C 23/84

Universitätsrecht; Studienplatzvergabe; Studienplatz; Zulassung; Klage; Lehreinheiten; Stellen; Zuordnung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
13.12.1984
Aktenzeichen
BVerwG 7 C 23/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 12001
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NVwZ 1985, 573-574 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Das Gebot erschöpfender Studienplatzvergabe verwehrt grundsätzlich die Fortführung eines Rechtsstreits um einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl, wenn der Studienplatzkläger an einer anderen Hochschule endgültig zugelassen wird.

2. Zur Zuordnung von Stellen zu Lehreinheiten.