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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 15.11.1984, Az.: BVerwG 2 C 24/82

Besoldungsrecht; Ortszuschlag; Scheidung; Kindererziehung; Barunterhalt

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
15.11.1984
Aktenzeichen
BVerwG 2 C 24/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 12031
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 70, 264 - 270
  • NJW 1985, 2543-2544 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1985, 908 (amtl. Leitsatz)
  • Streit 1985, 59-60

Amtlicher Leitsatz

Zum Anspruch einer Beamtin auf den Ortszuschlag der Stufe 2 gem. § 40 II Nr. 4 BBesG, wenn sie nach Scheidung ihrer Ehe minderjährige unverheiratete Kinder aus der Ehe in ihre Wohnung aufnimmt, pflegt und erzieht, während der andere Elternteil Barunterhalt für die Kinder leistet.