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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 29.10.1984, Az.: BVerwG 7 B 149/84

Mittelwertbildung; Schallimmissionen; Schutzwürdigkeit; Interessenausgleich; Interpolation; Zumutbarkeit; Einzelfall

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
29.10.1984
Aktenzeichen
BVerwG 7 B 149/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 12251
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1985, 437
  • DVBl 1985, 397-399 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1985, 186-187 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Die Mittelwertbildung bei Schallimmissionen dient dem Interessenausgleich zwischen Gebieten unterschiedlicher Schutzwürdigkeit. Sie hat nicht schematisch im Sinn einer rechnerischen Interpolation sondern nach einem Zumutbarkeitsmaßstab, der sich am Einzelfall orientiert, zu erfolgen.